Zurück zur ÜbersichtGeplante Steuerreform Die österreichische Bundesregierung hat Informationen zur geplanten Steuerreform veröffentlicht. Eine Reform, die es in sich hat, zumindest auf dem ersten Blick. Nachfolgend einige der wichtigsten Punkte zur Entlastung der Unternehmen: 1. Senkung der Körperschaftsteuer Die wohl größte Entlastung für die Wirtschaft soll über die Senkung der Körperschaftsteuer (KöSt) erfolgen. Ähnlich der Tarifsenkung für Arbeitnehmer wird die KöSt ebenfalls stufenweisen herabgesetzt – ab 2022 von derzeit 25 Prozent auf 23 Prozent und ab 2023 von den geplanten 23 Prozent auf 21 Prozent. 2. Senkung der Lohnsteuer Die untersten drei Stufen der Lohn- und Einkommenssteuer sollen von derzeit 25, 35 und 42 Prozent auf 20, 30 und 40 Prozent gesenkt werden. Insbesondere sollen von der Senkung jene mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren. 3. Entlastung geringwertiger Wirtschaftsgüter Eine wesentliche Maßnahme umfasst eine Erhöhung der Grenze für die Absetzbarkeit von geringwertigen Wirtschaftsgütern, darunter fallen beispielsweise Büromaterialien oder Laptops. Der Betrag von derzeit 400 Euro soll ab 2021 bei 1000 Euro liegen. 4. Entlastungen im Umweltbereich Hierzu zählen zB die Senkung der Normverbrauchsabgabe, eine Senkung der motorbezogenen Versicherungssteuer (gekoppelt an den CO2-Ausstoß bei Neuwagen), die Abschaffung der Eigenstromsteuer durch Anreize für die Nutzung von Photovoltaik sowie die Begünstigung von ökologischen Energiequellen. Quelle: https://www.derbrutkasten.com/steuerreform-entlastung-unternehmen/ PreviousPrevious post:35. Logistik Dialog in Vösendorf NextNext post:Transport Logistik Messe München
Die österreichische Bundesregierung hat Informationen zur geplanten Steuerreform veröffentlicht. Eine Reform, die es in sich hat, zumindest auf dem ersten Blick. Nachfolgend einige der wichtigsten Punkte zur Entlastung der Unternehmen: 1. Senkung der Körperschaftsteuer Die wohl größte Entlastung für die Wirtschaft soll über die Senkung der Körperschaftsteuer (KöSt) erfolgen. Ähnlich der Tarifsenkung für Arbeitnehmer wird die KöSt ebenfalls stufenweisen herabgesetzt – ab 2022 von derzeit 25 Prozent auf 23 Prozent und ab 2023 von den geplanten 23 Prozent auf 21 Prozent. 2. Senkung der Lohnsteuer Die untersten drei Stufen der Lohn- und Einkommenssteuer sollen von derzeit 25, 35 und 42 Prozent auf 20, 30 und 40 Prozent gesenkt werden. Insbesondere sollen von der Senkung jene mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren. 3. Entlastung geringwertiger Wirtschaftsgüter Eine wesentliche Maßnahme umfasst eine Erhöhung der Grenze für die Absetzbarkeit von geringwertigen Wirtschaftsgütern, darunter fallen beispielsweise Büromaterialien oder Laptops. Der Betrag von derzeit 400 Euro soll ab 2021 bei 1000 Euro liegen. 4. Entlastungen im Umweltbereich Hierzu zählen zB die Senkung der Normverbrauchsabgabe, eine Senkung der motorbezogenen Versicherungssteuer (gekoppelt an den CO2-Ausstoß bei Neuwagen), die Abschaffung der Eigenstromsteuer durch Anreize für die Nutzung von Photovoltaik sowie die Begünstigung von ökologischen Energiequellen. Quelle: https://www.derbrutkasten.com/steuerreform-entlastung-unternehmen/