Förderfähig ist jeder Transport im Einzelwagenverkehr mit Start- oder Endpunkt in Kärnten ab dem 1. August 2023. Förderungsfähig sind Einzelwagen im Schienengüterverkehr, welche zwischen 1. August 2023 und bis 30. Juni 2024 transportiert werden. Anträge dürfen nur jeweils für drei Monate, beginnend mit 1. August 2023 gestellt werden.
Förderungswerber sind Unternehmen, die in Kärnten ihren Firmensitz haben und entweder Güter über die Schiene anliefern lassen oder deren Güter über die Schiene abtransportiert werden. Je Einzelwagen kann nur ein Unternehmen um eine Förderung ansuchen. Der Gütertransport muss mittels Einzelwagen erfolgen und kann über private Anschlussbahnen oder öffentliche Ladestellen abgewickelt werden.
Die Förderansuchen sind per Mail an die LCA Logistik Center Austria Süd GmbH office@lca-sued.at zu übermitteln. Ein Muster-Antragsformular befindet sich auf der Homepage der LCA unter www.lca-sued.at/einzelwagenfoerderung
Anträge werden im Falle der Vollständigkeit nach dem Zeitpunkt des Einlangens behandelt.
Nachdem Ihr Antrag beim Fördergeber eingelangt ist, erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben. Sobald Ihr Antrag positiv entschieden ist, werden Sie informiert.
Das Land gewährt einen Zuschuss in der Höhe von € 240.- je transportiertem Einzelwagen (entweder An – oder Ablieferverkehr) an Kärntner Unternehmen.
Die Förderung ist gedeckelt mit einem Maximalbetrag von € 30.000,- (125 Einzelwagen) pro Unternehmen und Kalenderjahr.
Die LCA zahlt dem Förderwerber nach Nachweis der tatsächlich gefahrenen Einzelwagen die Förderung gebündelt, alle drei Monate im Nachhinein aus.
Rechtsgrundlagen
(1) VERORDNUNG (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen
(2) VERORDNUNG (EU) 2020/972 DER KOMMISSION vom 2. Juli 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 hinsichtlich ihrer Verlängerung und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 hinsichtlich ihrer Verlängerung und relevanter Anpassungen.
Datenschutz und Transparenzdatenbankgesetz
Die Förderwerberinnen erklären ihre ausdrückliche Zustimmung gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und den Ausführungen zur Datenschutzgrundverordnung in der Datenschutzerklärung, dass alle im Ansuchen um Gewährung von Fördermitteln enthaltenen, sowie bei der Abwicklung und Kontrolle der Förderung anfallenden, personenbezogenen und automationsunterstützt verarbeiteten Daten
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
LCA Logistik Center Austria Süd GmbH
Hart 100, 9586 Fürnitz Tel.: 04257-20610 office@lca-sued.at
www.lca-sued.at
Förderrichtlinie Einzelwagenverkehr Kärnten gültig ab 01.08.2023
Derzeit kann kein Antrag mehr eingereicht werden.